1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Kita Juliengardeweg “.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Itzehoe (Schleswig-Holstein).
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung in der Kindertagesstätte der Kita Juliengardeweg in Itzehoe.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Beschaffung von Mitteln für die Kita zur Anschaffung von Spielgeräten, Lehrmaterialien und zur Unterstützung besonderer Projekte
b) Förderung von Veranstaltungen und Aktivitäten, die der Gemeinschaft und dem Bildungsauftrag der Kita dienen,
c) Unterstützung bedürftiger Kinder, um ihnen die Teilnahme an Aktivitäten zu ermöglichen.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
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1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
2. MitarbeiterInnen der Kita Juliengardeweg können beitragsfreies Mitglied werden.
3. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt (schriftlich zum Monatsende)
b) Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem Grund,
c) Tod des Mitglieds.
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1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 Euro.
2. Der Beitrag ist spätestens bis zum 31. Januar zu entrichten. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird der volle Jahresbeitrag zum Ende des Folgemonats fällig.
3. In begründeten Fällen kann der Vorstand Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen gewähren.
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Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung,
2. Der Vorstand.
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1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
b) Entgegennahme des Berichtes der/s Kassenprüfer/in
c) Entlastung des Vorstands
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
e) Wahl von einer/m Kassenprüfer/in. Der/die Kassenprüfer/in darf nicht dem Vorstand angehören. Der/die Kassenprüfer/in wird für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
3. Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von zwei Wochen.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
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1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Vorsitzenden
b) dem/der Schatzmeister/in
2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.
4. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
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1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH, Kirchenstraße 1, 25335 Elmshorn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
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Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 27.01.2025 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
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Itzehoe, 27.01.2025